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Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde. Er verwaltet deren Vermögen. Insbesondere hat der Kirchenvorstand den Haushaltsplan festzustellen und für die Mitglieder der Kirchengemeinde öffentlich auszulegen. Außerdem prüft und stellt er die Jahresrechnung fest.

Alle Personalangelegenheiten der Kirchengemeinde gehören ebenfalls zur Zuständigkeit des Kirchenvorstandes.

Der Kirchenvorstand ist ein gewähltes Gremium. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Eine Liste der Mitglieder des Kirchenvorstandes finden Sie hier:

 

Mitglieder

Elisabeth Barkmann, Heinz Dulle, Georg Lohmann, Paul Overhoff, Reinhard Roling, Peter Vocks

Hauptamtliche Mitglieder

 

Stellvertreter Paul Overhoff

Rendantin Marianne Pieper

Protokollführerin Marianne Pieper

Bauausschuss  Georg Lohmann, Reinhard Roling, Peter Vocks

KiTa-Ausschuss  Elisabeth Barkmann, Heinz Dulle, Paul Overhoff, Marianne Pieper (Rendantin)

Vertreter im Kirchengemeindeverband  Georg Lohmann