Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde. Er verwaltet deren Vermögen. Insbesondere hat der Kirchenvorstand den Haushaltsplan festzustellen und für die Mitglieder der Kirchengemeinde öffentlich auszulegen. Außerdem prüft und stellt er die Jahresrechnung fest.
Alle Personalangelegenheiten der Kirchengemeinde gehören ebenfalls zur Zuständigkeit des Kirchenvorstandes.
Der Kirchenvorstand ist ein gewähltes Gremium. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Eine Liste der Mitglieder des Kirchenvorstandes finden Sie hier:
Mitglieder
Elisabeth Barkmann, Heinz Dulle, Georg Lohmann, Paul Overhoff, Reinhard Roling, Peter Vocks
Hauptamtliche Mitglieder
Stellvertreter Paul Overhoff
Rendantin Marianne Pieper
Protokollführerin Marianne Pieper
Bauausschuss Georg Lohmann, Reinhard Roling, Peter Vocks
KiTa-Ausschuss Elisabeth Barkmann, Heinz Dulle, Paul Overhoff, Marianne Pieper (Rendantin)
Vertreter im Kirchengemeindeverband Georg Lohmann